Mailaktion: Beibehaltung der Maskenpflicht an Schulen nach dem 20. März

In dieser Woche wird die Änderung am Infektionsschutzgesetz im Bundestag beraten: am Mittwoch, 15. März, zur ersten Beratung, am Freitag zur Beschlußfassung.


Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, daß nach aktueller Formulierung eine Maskenpflicht an Schulen nach dem 20. März unmöglich sein wird. Das ist schlimm, weil die Zahlen gerade so hoch wie nie sind und auch die höchsten in Europa und weil sie momentan steigen.

Die Bundestagsabgeordneten können noch Veränderungen am Gesetz vornehmen! Bitte schreibt Euren Bundestagsabgeordneten, insbesondere denen von Grünen, SPD und FDP.

Eine Liste der Bundestagsabgeordneten findet sich hier.